si-Domains: NIS2 und Kontakt-Verifizierungen ab Juli 2026
Slowenien hat die europäische NIS2-Richtlinie mit dem Informationssicherheitsgesetz ZInfV-1 in nationales Recht übertragen. Seit Juli 2026 kann Register.si, die Vergabestelle von .si-Domains, deshalb verlangen, dass wir die Daten von Domain-Kontakten prüfen und verifizieren.
NIS2 verpflichtet Registries und Registrare dazu, für vollständige und korrekte Inhaber:innendaten zu sorgen. Du als Domaininhaber:in musst mit dafür sorgen, dass Deine Daten korrekt und aktuell sind, sowie im Zweifelsfall bei einer Verifizierung mitwirken.
Alle Hintergründe erfährst Du in unserem Artikel: NIS2-Richtlinie: Was bedeutet das für Domaininhaber:innen?
Welche Daten müssen für .si-Domains verifiziert werden?
Allgemein werden die folgenden Daten, die bei der Registrierung von .si-Domains hinterlegt werden, überprüft:
- vollständiger Name (bei juristischen Personen auch die Rechtsform)
- aktuelle Postanschrift
- E-Mail-Adresse
Nicht für jeden Domain-Kontakt einer .si-Domain ist auch eine Verifizierung von Name und Adresse nötig. Registrare.si arbeitet mit einem risikobasierten Modell. Das bedeutet, dass bei Registrierungen, Verlängerungen, Inhaberwechseln und Updates die hinterlegten Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Eine Verifizierung ist nur dann nötig, wenn die Prüfung Unstimmigkeiten zeigt. Das kann auch Domains betreffen, die schon seit Jahren registriert sind.
Seit Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie in Deutschland verifizieren wir als deutscher Registrar außerdem die E-Mail-Adresse des Domain-Kontakts bei jeder Neuregistrierung, auch bei .si‑Domains.
Wie kannst Du Deine Daten verifizieren?
Auch wenn Register.si die Verifizierung anfordert, führen wir als Registrar sie durch. Ist eine solche Verifizierung nötig, informieren wir unser:e Kund:in (nicht der Domain-Kontakt) per E‑Mail. Diese Nachricht enthält alle weiteren Informationen wie den betroffenen Domain-Kontakt, geltende Fristen und eine Anleitung, wie Du die Kontaktdaten verifizierst.
Solltest Du die E-Mail-Adresse zu diesem Zeitpunkt noch nicht verifiziert haben, erhältst Du ebenfalls eine E-Mail mit Bestätigungslink.
Falls Du bei einer Verifizierung feststellst, dass die hinterlegten Daten nicht mehr aktuell sind, reicht eine einfache Korrektur nicht aus. Wenn Du die Adresse korrigierst, musst Du den Domain-Kontakt weiterhin verifizieren. Musst Du den Namen korrigieren, lege dafür einen neuen Domain-Kontakt an. Übertrage dann die bestehenden Domains auf den neuen, korrekten Kontakt. Anschließend musst Du diesen neuen Kontakt verifizieren.
Solange Du keine Aufforderung erhältst, musst Du nichts tun und keine Unterlagen einreichen.
Was passiert, wenn Du die Verifizierung nicht durchführst?
Reagierst Du nicht auf eine Aufforderung, kann Register.si die Domain technisch deaktivieren oder sie löschen. Dadurch sind mit der Domain verknüpfte Dienste wie Websites oder E-Mails nicht mehr verfügbar.
Wichtig: Auch wenn Deine Daten tatsächlich korrekt sind, kann eine zu spät oder gar nicht beantwortete Aufforderung zum Verlust der Domain führen. Achte deshalb darauf, dass Deine bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse aktuell ist, sodass die Nachricht mit der Verifizierungsaufforderung auch bei Dir ankommt.
Was solltest Du nun tun?
- Prüfe, ob Deine hinterlegte E-Mail-Adresse stimmt.
- Achte bei Neuregistrierungen, Verlängerungen und Änderungen auf korrekte Daten.
- Reagiere zügig, wenn Du eine Aufforderung zur Verifizierung erhältst.
Die rechtliche Grundlage dafür liefern die Richtlinien von Register.si zur Erhebung, Verifizierung und Offenlegung der Inhaber:innen-Daten.

Katrin Hrubesch
Katrin kennt durch ihre vorherige Erfahrung in der Webentwicklung die zahlreichen Facetten des Internets—von Domains über Websites bis hin zu digitalen Strategien. Seit 2024 verstärkt sie das INWX-Team und teilt in unserem Blog ihr Wissen über Webtechnologien, Domains und aktuelle Branchentrends.